Regelungen für die Sportbootschifffahrt auf Bundeswasserstraßen  
Die Schifffahrt auf den Bundeswasserstraßen wird durch die Opens external link in new windowBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) geregelt. Bundeswasserstraßen sind die Elbe, der Elbe-Seitenkanal, der Mittellandkanal, der Elbe-Havel-Kanal, die Saale bis Kreypau und die Untere Havel-Wasserstraße. Die nachfolgenden Hinweise sind für Sportbootfahrer aufbereitet und ersetzen nicht die Originaltexte. Sportbootfahrer sind nicht verpflichtet die Verordnung an Bord mitzuführen. Jedoch wird dies angeraten. Die Kanäle und die Elbe werden auch durch die Berufsschifffahrt befahren. Es wird daher empfohlen insbesondere die einschlägigen Schall- und Lichtsignale als auch Schifffahrtszeichen sich vor Fahrtantritt zu vergegenwärtigen. Ist ein Sportboot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet, ist die Mitführung des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk gesetzlich vorgeschrieben. Die einschlägigen Verordnungen und Bestimmungen für Landesgewässer, die nicht der BinSchStrO unterliegen, werden in den einzelnen Kapiteln erläutert.
 
Bootsführerscheine Für das Führen von Sportbooten unter 15 m Länge ohne Motor bzw. mit weniger als 11,03 kW (15 PS) Antriebsleistung ist auf den beschriebenen Routen kein amtlicher Befähigungsnachweis erforderlich. Für das Führen von Booten von weniger als 15 m Länge aber mit mehr als 11,03 kW (15 PS) Antriebsleistung ist der Sportbootführerschein Binnen oder Sportbootführerschein See erforderlich. Für das Führen von Booten ab 15 m bis weniger als 25 m Länge und einer Antriebsleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist das Binnensportbootschifferzeugnis bzw. ein anderes in einer speziellen Vorordnung genanntes Zeugnis erforderlich. Zusätzlich muss der Führer für die Befahrung der Elbe Streckenkenntnisse von Schöna bis Oortkaten nachweisen.
 
Kennzeichnungspflicht Der Kennzeichnungspflicht unterliegen nicht muskelkraft getriebene Kleinstfahrzeuge, Segelboot unter 5,5 m Länge ohne Motor und Motorboote mit weniger als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung. Diese müssen gut sichtbar mit einem Bootsnamen oder mit Namen und Anschrift des Eigners gekennzeichnet sein. Beiboote müssen so gekennzeichnet werden, dass sich der Eigner feststellen läst.
Im Geltungsbereich der BinSchStrO besteht für alle anderen Kleinfahrzeuge (bis 20 m Länge ohne Bugspriet und Ruder) Kennzeichnungspflicht. Sie müssen mit einem amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen ausgestattet sein. Diese werden von den jeweils zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämtern auf Antrag und gegen Gebühr ausgestellt. Sportfahrzeuge über 10 to Wasserverdrängung sind im Binnenschiffsregister einzutragen. Boote mit mehr als 15 to Wasserverdrängung benötigen eine technische Zulassung in Form eines Schiffsattestes. Als amtliche Kennzeichen gelten außerdem die Binnenschiffsregisternummer, die Seeschiffsregisternummer, das Funkrufzeichen, Nummer des Flaggenzertifikats (gefolgt vom Kennzeichen F) sowie die IMO-Nummer. Ein amtlich anerkanntes Kennzeichen ist die Nummer des Internationalen Bootsscheins (IBS), gefolgt vom Kennbuchstaben des ausstellenden Verbandes (A=ADAC, M=DMYV, S=DSV). Kennzeichen müssen gut sichtbar mit mindestens 10 cm hohen Druckbuchstaben (dunkel auf hellem Grund, hell auf dunklem Grund) an beiden Bugseiten an angebracht sein. Das Dokument zum Kennzeichen ist zwingend mitzuführen.
 
Lichterführung In der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang müssen Sportboote die in der BinSchStrO vorgeschriebenen Lichter führen. Es dürfen nur Lampen zum Einsatz kommen, die ein amtliches Zulassungskennzeichen tragen.
 
Wasserschutzpolizeidirektionen      
Lauenburg, Elbestr. 2 21481 Lauenburg 04153-22 91 Elbe 472,60 – 588,7, Elbe RU km 472,60 – 502,25
Wittenberge, Bad Wilsnacker Str. 2, 19322 Wittenberge, Tel. 03877-928 9, Elbe km 431,20 – 472,60
Magdeburg, Markgrafenstr. 12, 39114 Magdeburg, Tel. 0391-546-0, Elbe km 279,90 – 354,20
Riesa, P.-Greifzu-Straße 8a, 01591 Pirna, Tel. 03525-722 80
Dresden, Magdeburger Straße 58, 01067 Dresden, Tel. 0351-86 63 50 
 
Wasser- und Schifffahrtsämter im Bereich
Magdeburg, Fürstenwallstraße 19/20, 39104 Magdeburg, Tel. 0391-530-0, www.wsa-magdeburg.de, zuständig für,
Elbe km 290,7 - 502,25, Abstiegskanal Rothensee, Niegripper Verbindungskanal, Mittellandkanal km 318,4 – 321,4, Saale km 0,0 bis 124,2
Lauenburg, Dornhorster Weg 52, 21481 Lauenburg, Tel. 04153-55 80, zuständig für Elbe km 502,25 - 607,5
Uelzen, Greyerstraße 12, 29525 Uelzen, Tel. 0581-90 79-0, www.wsa-uelzen.wsv.de, zuständig für Elbe-Seiten-Kanal und Mittellandkanal (km 230,2 - 318,4)
Brandenburg, Brielower Landstraße 1, 14772 Brandenburg, Tel. 03381-2 66-0, zuständig für Untere Havel-Wasserstraße und Elbe-Havel-Kanal
Dresden, Moritzburger Straße 1, 01127 Dresden, Tel. 0351-84 32 50, zuständig für die Elbe Elbe km 290,7 – 0,0



17.1 Aus für Staustufe bei Decin?
Seit vielen Jahren beabsichtigt die tschechische Regierung den Bau einer Staustufe zur Verbesserung der Schiffbarkeit der Elbe. Doch nun torpetiert der Umweltminister die Pläne und es gibt Streit innerhalb der Regierung. MDR Sachsen berichtet
 
16.1 Anschlag auf Schiffe und Sportboote auf der Elbe in Sachsen
Wer macht so etwas? Hirn sucht Verstand! Auf der Elbe haben Unbekannte Metallgitter mit einem Schwimmer aus Abwasserrohr ausgesetzt und wollten so vermutlich schwere Unfälle provozieren. BILD berichtet. Es wird um Hinweise zu den Tätern gebeten. Wer hat die Herstellung von Metallgittern mit einem Abwasserrohr als Schwimmer im Umfeld von Dresden beobachtet? Wer hat beobachtet wie, wann und wo die Metallgitter mit Rohr in die Elbe verbracht wurden? Hinweise bitte an die Polizei Tel. 0351 / 866 35 25.
 
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